#heimatverbesserer

#heimatverbesserer wirken!

12

Eingereicht

Anzahl der durch die FDP-Fraktion eingereichten Anträge

7

Beraten

Anzahl der im Ausschuss beratenen FDP-Anträge

4

Angenommen

Anzahl der durch den Rat der Stadt angenommenen FDP-Anträge

2

Anfragen

Anzahl der durch FDP-Fraktion gestellten Anfragen an die Verwaltung

Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Nahwärmeversorgung für Baugebiet Nesberg

angenommen  

Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Nahwärmeversorgung für Baugebiet Nesberg

Wir beantragen die Aufhebung des Ratsbeschlusses über den „Anschluss- und Benutzungszwang an eine Nahwärmeversorgung für das Bebauungsplangebiet Nr. 75 - Nesberg“ vom 01.12.2022 und somit den Bauherren Wahlfreiheit bzgl. der Wärmeversorgung ihrer Immobilien zu ermöglichen.

Begründung:

Am 24.11.2022 wurde im StEA und am 01.12.2022 im Rat über den oben genannten Beschluss beraten und abgestimmt. Grundlage für diese Abstimmung waren die Informationen, die seitens der Stadtwerke Haltern am See GmbH durch Herrn Dr. Klocke am 24.03.2022 im öffentlichen Teil des StEA präsentiert wurden. Die dort gezeigten Kosten für die aktuellen Eigentümer und Bauwilligen wurden unter Vorbehalt genannt. Eine Aktualisierung der Kosten wurde im weiteren Verlauf der Beratungen — auch auf Nachfrage — bis zur Abstimmung im Dezember nicht zur Verfügung gestellt. Auch sind uns bisher keine unabhängig durchgeführten Berechnungen alternativer Wärmelösungen (zum Beispiel in „Eigenregie“ der Bauherren) bekannt, die der Politik oder den Eigentümern zugänglich gemacht worden wären. Ferner gab es vor der Ratsabstimmung keine Eigentümerversammlung zum Anschluss- und Benutzungszwang. Aus den genannten Gründen haben wir im Rat gegen den Anschluss- und Benutzungszwang votiert.

Am 15.02.2023 wurde nun diese aus unserer Sicht längst überfällige Versammlung im Alten Rathaus durchgeführt und hat zu mehrheitlichem Unmut unter den Eigentümern geführt. Viele Fragen blieben offen. Die Kosten für das beschlossene kalte Nahwärmenetz scheinen indes explodiert zu sein und befinden sich nicht mehr ansatzweise auf dem Niveau unserer Abstimmungsgrundlage von März 2022.

Im Baugebiet Nesberg befinden wir uns aufgrund der aktuellen Kalkulationen in einem ohnehin sehr hochpreisigen Baugebiet (Erschließungsbeiträge bereits jetzt >140 EUR/qm plus Nahwärme und viele weitere teure noch nie da gewesene Festsetzungen im Bebauungsplan). Hinzu kommt die aktuelle Zinsentwicklung durch die Anpassung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank und die daraus resultierende Mehrbelastung für Baufinanzierungen – eine Entspannung wird es kurz- und mittelfristig nicht geben. Dies ist sowohl für Privatleute als auch Bauinvestoren eine enorme Herausforderung und wir sollten diese eben nicht mit weiteren Belastungen belegen. Das ist ein Faktor, den wir auf kommunaler Ebene in den letzten zwölf Monaten nicht erahnen konnten – aber nun gilt es, hier gegenzusteuern.

Eine weitere Frage, die sich stellt: Gemäß dem aktuellen Planungsstand können die zukünftigen Eigentümer weder die verbaute Wärmepumpe noch den Warmwasserspeicher mit eigenem Photovoltaikstrom betreiben. Wie nachhaltig ist dann die gesamte Konzeption, wenn der Hauptverbraucher einer Immobilie nicht durch die selbsterzeugte Energie betrieben werden kann? Ist das Projekt gem. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ – Modul 2 vor dem Hintergrund des Strommixes der Stadtwerke Haltern am See GmbH überhaupt mit bis zu 40 % der Investitionskosten förderfähig? Voraussetzung gem. Förderrichtlinie ist ein „Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme an der jährlichen eingespeisten Wärmemenge von mindestens 75 %.“ (BEW, 4. Gegenstand der Förderung, 4.2.1 Bau neuer Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme)

Aktuell ist es so, dass noch keine konkrete Aussage getätigt wurde, ob ein Fördertopf, und wenn ja in welcher Höhe, zum Tragen kommt. Hier laufen unseren Informationen zufolge aktuell noch Beratungen durch ein von der Stadtwerke beauftragtes Büro in Nürnberg. Dementsprechend liegt auch noch kein Förderbescheid vor, der allerdings zum jetzigen Zeitpunkt elementar ist. Einen realistischen Erschießungsbeginn im April/Mai 2023 sehen wir in Gefahr.

Einige Eigentümer erwägen nun, weder der privatrechtlichen Zuteilung der Grundstücke noch dem Realisierungsvertrag für die Erschließung zuzustimmen. Das gleicht einem Knockout, für das dringend benötige Baugebiet in Haltern-Mime. Wir sehen hier akuten und dringenden Handlungsbedarf und betrachten die Aufhebung des oben genannten Beschlusses als folgerichtig!